Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen Ferris Translations, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Auftragsnehmer bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, das Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.
1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie
1.3.1 nur der Information,
1.3.2 der Veröffentlichung und Werbung,
1.3.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.3.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
1.4 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Auftragsnehmers.
1.5 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragsnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen bekanntgeben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
1.6 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.7 Der Auftragsnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer und Vertragspartner des Auftraggebers.
1.8 Ist nichts Anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der Norm DIN EN ISO 17100-2016-05.
2. Honorare
2. 1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen richten sich nach dem Kostenvoranschlag des Auftragsnehmers.
2.2 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Ausgangstext (zu übersetzender Text) die Berechnungsbasis.
2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich erfolgt.
2.4 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie.
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
3. Lieferung
3. 1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragsnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekanntzugeben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maß.
3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) oder Fristen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
4. 1 Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
4.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragsnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragsnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragsnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
4.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
4.4 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekanntgibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragsnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autokorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragsnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragsnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
4.5 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.6 und 4.4.
4.6 Stilistische Verbesserungen bzw. die Abstimmung von spezifischer Terminologie (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
4.7 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
4.8 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
4.9 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragsnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß.
4.10 Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen sind bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
4.11 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.7 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.
4.12 Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (E-mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragsnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragsnehmers vorliegt.
5. Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragsnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
6.2 Translation Memories, die im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegt wurden, sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Auftragsnehmers.
6.3 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
7. Urheberrecht
7.1 Der Auftragsnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
7.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragsnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet.
8. Zahlung
8. 1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart, bei Ausfolgung der Übersetzung per Banküberweisung zu erfolgen bzw. 10 Tage nach Zugehen der Lieferung. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) in Anrechnung gebracht.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragsnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1).
9. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Wien. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen der Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.